Allgemeine Geschäftsbedingungen der Werbeagentur COMARTIST
§ 1 Allgemeines
1.1 Die
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über
Kommunikationsdesign-Leistungen zwischen der COMARTIST Werbeagentur und dem
Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der
Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese
entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
1.2 Auch
gelten die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn die COMARTIST
Werbeagentur in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten
Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos
ausführt.
1.3
Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn
ihnen die COMARTIST Werbeagentur ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Angebote, Vertragsabschluss,
Vertragsschluss bei Nutzung des Online-Bestellservices
2.1. Alle Angaben
in von uns unterbreitete Angebote sowie herausgegebenen Drucksachen jeglicher
Art und Anzeigen sind unverbindlich und freibleibend. Lediglich an speziell
ausgearbeitete Angebote hält sich der Lieferant bei entsprechender
schriftlicher Zusage für den in der Zusage genannten Zeitraum gebunden.
2.2. Der
Auftraggeber bestellt die Ware online verbindlich, indem er nach Eingabe seiner
Daten und der erforderlichen Angaben im Bestellformular den Button „Bestellung
abschicken“ anklickt. Das Absenden der Bestellung ist die verbindliche
Erklärung des Auftraggebers als Angebot zum Erwerb der Ware.
2.3. Nach
Bestellung durch den Auftraggeber bestätigt die COMARTIST Werbeagentur den
Eingang der Bestellung und sendet diese Eingangsbestätigung per E-Mail dem
Auftraggeber zu. Die Eingangsbestätigung dient lediglich zur Information über
den Eingang der Bestellung und stellt keine Annahme des Angebotes dar.
2.4. Die COMARTIST
Werbeagentur fertigt sodann einen Entwurf mit den Angaben des Auftraggebers und
sendet ihm diesen zu. Die Annahme des Vertragsangebotes kommt erst mit Zugang
des Entwurfs beim Auftraggeber oder spätestens durch den Versand der Ware
zustande.
§ 3 Lieferung
3.1. Die
Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber bei der Bestellung angegebene
Lieferadresse.
3.2. Sollten
die Ware in der gewünschten Form nicht lieferbar sein, werden Sie darüber
telefonisch, schriftlich oder per E-Mail informiert.
3.3. Die COMARTIST
Werbeagentur kann vom Vertrag mit dem Auftraggeber zurücktreten, wenn sie ohne
eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist,
weil ein Lieferant der COMARTIST Werbeagentur seine vertraglichen Pflichten
nicht erfüllt. Der Auftraggeber wird von der Nichtverfügbarkeit der Ware
unverzüglich informiert. Seine gesetzlichen Ansprüche bleiben hiervon
unberührt.
3.4. Kann die
Ware binnen fristgemäß angekündigtem Versand aufgrund ihrer Größe oder nicht
vorhandener Empfangsmöglichkeiten beim Auftraggeber nicht zugestellt werden
oder hat der Auftraggeber eine falsche Adresse zur Lieferung angegeben, trägt
der Auftraggeber die Kosten für die erfolglose Anlieferung.
3.5. Minder-
oder Mehrlieferung bis zu 10% der Menge der bestellten Artikel muss aus
technischen Gründen vorbehalten bleiben.
§ 4 Vergütung
4.1. Entwürfe
und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine
einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des
AGD-Tarifvertrages für Design-Leistungen, sofern keine anderen Vereinbarungen
getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
4.2. Werden
keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und / oder Reinzeichnungen
geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
4.3. Die
Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die COMARTIST
Werbeagentur für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
§ 5
Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug
5.1. Der
Auftraggeber kann den Kaufpreis zuzüglich Versandkosten per Rechnung
begleichen. Auf ausdrücklichen Wunsch kann auch per Nachname vereinbart werden.
5.2. Die Vergütung
ist bei Ablieferung oder Versendung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende
Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein
Auftrag überlängere Zeit oder erfordert er von der COMARTIST Werbeagentur hohe
finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten,
und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung
von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
5.3. Die
Abnahme darf nicht aus gestalterisch und künstlerischen Gründen verweigert werden.
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
5.4. Bei
Zahlungsverzug kann die COMARTIST Werbeagentur Verzugszinsen in Höhe von 8%
über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen.
Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.
§ 6
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten; Versand
6.1
Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen,
Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand
entsprechend dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung)
gesondert berechnet.
6.2 Die COMARTIST
Werbeagentur ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt,
die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung
des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der COMARTIST
Werbeagentur entsprechende Vollmacht zu erteilen.
6.3 Soweit im
Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der COMARTIST
Werbeagentur abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die COMARTIST
Werbeagentur im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen,
die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.
6.4 Auslagen
für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und
Druck sind vom Auftraggeber zu erstatten.
6.5
Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu
unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber
zu erstatten.
6.6. Soll die
Ware versendet werden, so trägt der Auftraggeber die Versandkosten.
§ 7
Vertragsgegenstand; Urheberrecht und Nutzungsrechte
7.1. Jeder
der COMARTIST Werbeagentur erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf
die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Der
Vertrag hat nicht zum Gegenstand die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen
Zulässigkeit der Arbeiten der COMARTIST Werbeagentur. Er beinhaltet auch nicht
die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen
Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten der COMARTIST
Werbeagentur. Der Auftraggeber ist für Recherchen selber verantwortlich.
7.2. Alle
Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die
Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die
erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z.B. die sog. Schöpfungshöhe, im
Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit gelten in einem solchen Fall
insbesondere die urhebervertragsrechtlichen Regeln der §§ 31 ff. UrhG, darüber
hinaus stehen den Parteien in einem solchen Fall insbesondere die
urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
7.3. Die
Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der COMARTIST
Werbeagentur weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an
Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist
unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Ziffer 2.3 Satz 1 und 2 berechtigt die COMARTIST
Werbeagentur, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. nach
dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung
neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.
7.4. Die COMARTIST
Werbeagentur räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen
Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das
einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an
Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
7.5. Die
Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung, inkl. der
Vergütung für Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten, auf den Auftraggeber
über.
7.6. Die COMARTIST
Werbeagentur ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen. Ein
Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die COMARTIST Werbeagentur, eine
Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. nach dem AGD-Tarifvertrag
für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser zu
verlangen.
7.7.
Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren
sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie
begründen kein Miturheberrecht.
7.8. Die
Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang
(zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den
vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist
nicht gestattet und berechtigt die COMARTIST Werbeagentur, eine Vertragsstrafe
in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. nach dem AGD-Tarifvertrag für
Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung für diese erweiterte
Nutzung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.
7.9. Werden
die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen
genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die
zusätzliche Nutzung zu zahlen.
§ 8 Eigentum
an Entwürfen und Daten
8.1. An
Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht
jedoch das Eigentum übertragen.
8.2. Die
Originale sind der COMARTIST Werbeagentur nach angemessener Frist unbeschädigt
zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei
Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur
Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines
weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
8.3. Auch die
in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im
Eigentum der COMARTIST Werbeagentur. Diese ist nicht verpflichtet, Daten und
Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren
Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren. Ist nichts vereinbart, werden
für die Herausgabe der Daten die Agenturaufwendungen mit 200% berechnet.
8.4. Hat die COMARTIST
Werbeagentur dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen
diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert oder weiter
eingesetzt werden.
8.5. Die
Versendung sämtlicher in Ziffer 8.1 bis 8.4 genannten Gegenstände, Daten,
Dateien, Entwürfen und Originalen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des
Auftraggebers.
§ 9 Eigentum
an den gelieferten Waren
9.1. Die COMARTIST
Werbeagentur bleibt Eigentümerin der in Auftrag gegebenen und gelieferten Waren
bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.
9.2. Während
der Dauer des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet sich der Auftraggeber, die
gelieferten Waren mit größter Sorgfalt zu behandeln und sie gesondert und
gekennzeichnet aufzubewahren. Er verpflichtet sich des Weiteren, die Waren auf
eigene Kosten gegen Schäden durch Diebstahl, Feuer oder Wasser bis zum Neuwert
zu versichern.
9.3. Bei
vertragswidrigem Verhalten oder Zahlungsverzugs des Auftraggebers, hat die COMARTIST
Werbeagentur das Recht, die gelieferten Waren zurückzuverlangen. Befindet sich
die Ware bei einem Dritten, kann die COMARTIST Werbeagentur die Abtretung des
Herausgabeanspruchs durch den Auftraggeber verlangen. Die hierzu nötigen
Auskünfte erteilt der Auftraggeber auf Verlangen. Alle durch die Rückgabe
verursachten Kosten trägt der Auftraggeber. In der Zurücknahme oder Verpfändung
der Ware liegt kein konkludenter Rücktritt vom Vertrag.
§ 10
Datenschutz bei Online-Bestellung
10.1. Ihre
personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Telefon- oder Faxnummer) werden
nur von der COMARTIST Werbeagentur verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt
nur insoweit, wie dies zur Ausführung des Auftrages durch daran beteiligte
Firmen oder für Inkasso- und Bonitätsprüfungszwecke notwendig ist.
10.2. Eine
Verarbeitung und Speicherung der Daten erfolgt nach den gesetzlichen
Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstedatenschutzgesetzes
(TDDSG).
10.3. Bei
einer Bestellung werden die personenbezogenen Daten an die COMARTIST
Werbeagentur übermittelt und nur für die Zwecke der Bestellung und Ausführung
des Auftrags verwendet.
10.4. Der
Auftraggeber hat jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft zu seinen
gespeicherten Daten zu verlangen und zu erhalten. Er kann seine Einwilligung in
die Speicherung der Daten jederzeit widerrufen.
10.5. Die
Löschung der Daten erfolgt, nach Ablauf der entsprechenden steuer- und
handelsrechtlichen Vorschriften sowie nachdem der Auftrag ausgeführt und die
vereinbarte Vergütung an die COMARTIST Werbeagentur entrichtet wurde.
§ 11
Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung
11.1. Vor
Ausführung der Vervielfältigung sind der COMARTIST Werbeagentur Korrekturmuster
vorzulegen.
11.2. Die
Produktionsüberwachung durch die COMARTIST Werbeagentur erfolgt nur aufgrund
besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die COMARTIST
Werbeagentur berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen
zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.
11.3. Von
allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der COMARTIST
Werbeagentur 10 einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich. Die COMARTIST
Werbeagentur ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des
Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen
Medien zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen.
§12
Gewährleistung
12.1. Die COMARTIST
Werbeagentur verpflichtet sich, die ihr zur Ausführung des Auftrages alle
überlassenen Unterlagen, Gegenstände, Daten oder Dateien des Auftraggebers mit
größter Sorgfalt zu behandeln.
12.2.
Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach
Ablieferung des Werks schriftlich bei der COMARTIST Werbeagentur geltend zu
machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Nach
Ablauf der Frist gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
§ 13 Haftung
13.1. Die COMARTIST
Werbeagentur haftet für entstandene Schäden z.B. an ihm überlassenen Vorlagen,
Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es
sei denn für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit; für solche Schäden haftet die COMARTIST Werbeagentur auch bei
leichter Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet er für leichte Fahrlässigkeit nur,
sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des
Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
13.2. Für
Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt
werden, übernimmt die COMARTIST Werbeagentur gegenüber dem Auftraggeber
keinerlei Haftung, es sei denn, die COMARTIST Werbeagentur trifft gerade bei
der Auswahl Verschulden. Die COMARTIST Werbeagentur tritt in diesen Fällen
lediglich als Vermittler auf.
13.3. Die COMARTIST
Werbeagentur tritt hiermit sämtliche Gewährleistungs-, Schadensersatz- und
sonstigen Ansprüche an den Auftraggeber ab, die aus fehlerhafter, verspäteter
oder Nichtlieferung resultieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die
Ansprüche gegen den Subunternehmer durchzusetzen, bevor er die COMARTIST
Werbeagentur in Anspruch nimmt.
13.4. Mit der
Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt
dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von
Produkt, Text und Bild.
13.5. Für
solchermaßen vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe oder Reinzeichnungen
entfällt jede Haftung der COMARTIST Werbeagentur. Gleiches gilt für die
kennzeichenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit und
Eintragungsfähigkeit der Werke oder die Neuheit des Produktes. Die Agentur
haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und
Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstiger Designarbeiten.
§ 14
Gestaltungsfreiheit, Durchführung des Auftrages und Vorlagen
14.1. Im
Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der
künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während
oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten
Mehrkosten zu tragen und die Vergütung für bereits begonnene Arbeiten der COMARTIST
Werbeagentur zu entrichten.
14.2.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber
zu vertreten hat, so kann die COMARTIST Werbeagentur eine angemessene Erhöhung
der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch
Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden
Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
14.3. Der
Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der COMARTIST
Werbeagentur übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser
Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die COMARTIST
Werbeagentur von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
§ 15
Vertragsauflösung
Sollte der
Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält die COMARTIST Werbeagentur
die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder
durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§
649 BGB). Die Parteien vereinbaren jedoch eine Pauschalierung der bis zu der
Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: Bei Kündigung vor
Arbeitsbeginn: 10% der vereinbarten Vergütung bzw. ist eine solche nicht
vereinbart gilt, 10% der nach dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen
(neueste Fassung) üblichen Vergütung. Darüber hinaus sind natürlich abweichende
individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis
tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.
§ 16
Aufrechnung, Zurückbehaltung
16.1. Der
Auftraggeber hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder von der COMARTIST Werbeagentur unbestritten
sind.
16.2. Der
Auftraggeber ist nur dann zur Geltendmachung seines Zurückbehaltungsrechts
befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 17
Schlussbestimmungen
17.1. Für alle Rechtsstreitigkeiten ist die Anwendung deutschen Rechtes vereinbart.
17.2. Sollte
eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, so werden dadurch die übrigen
Bestimmungen in ihrer rechtlichen Wirksamkeit nicht berührt.
17.3. Der
Erfüllungsort ist Leipzig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
ist.
17.4. Der
Gerichtsstand ist Leipzig, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
Stand Januar
2011
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