Eine Beschriftung auf Firmenfahrzeugen gehört zu den Betriebskosten. Dabei spielt der Montage-Zeitpunkt keine Rolle. Die Werbungskosten am firmeneigenen Pkw können Sie zu 100% steuerlich geltend machen. Zudem rechnen manche Autohäuser diese bereits in den Kaufpreis ein. Vor allem bei der Anschaffung von Leasingfahrzeugen.